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Zwei leere Papieranhänger mit Kordel auf einer hellen Tischfläche im Streiflicht, KI-generiert

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EmpCo-Richtlinie seit 27. September 2026: Was Autohäuser jetzt ändern müssen

Seit dem 27. September 2026 sind in Deutschland die neuen Vorschriften anzuwenden, mit denen der Gesetzgeber die EU-Richtlinie 2024/825 („Empowering Consumers for the Green Transition“, kurz EmpCo) umgesetzt hat. Die Regeln zu Umweltaussagen finden sich im UWG, die neuen Informationspflichten im BGB bzw. EGBGB. Für Autohäuser ändert sich an zwei Stellen etwas: beim Verkauf an Privatkunden, wo neue Pflichtinformationen dazukommen, und in der Werbung, wo pauschale Umweltaussagen nicht mehr zulässig sind. Beides betrifft nicht nur den Verkaufsraum, sondern die Website, Fahrzeugbörsen, Google Vehicle Ads und Social Media.

Dieser Beitrag ordnet die Pflichten praxisnah ein. Dazu kommen Erfahrungen aus unseren Website-Checks bei Autohäusern in den Wochen vor dem Stichtag. (Dieser Artikel ist eine fachliche Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.)

Worum es bei der EmpCo-Richtlinie geht

Die Richtlinie soll Verbraucher besser informieren und vor Greenwashing schützen. Sie gilt nicht unmittelbar, sondern über die deutschen Umsetzungsvorschriften. Für den Autohandel sind drei Bausteine relevant: das Gewährleistungslabel, das Garantielabel und die Regeln für Umweltaussagen.

Das Gewährleistungslabel: bei jedem Verkauf an Verbraucher

Verbraucher müssen vor Vertragsschluss mit einem verbindlichen EU-Musterdokument, der „Harmonisierten Mitteilung“, auf ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht hingewiesen werden. Das gilt für jede Ware, also für Neu- und Gebrauchtwagen genauso wie für Teile, Zubehör und Merchandise.

Das Dokument darf weder inhaltlich noch gestalterisch verändert werden. Im Autohaus wird es gut sichtbar am Point of Sale bereitgestellt, zum Beispiel als Aushang im Verkaufsraum. Sicherheitshalber kann es zusätzlich in die Verkaufsunterlagen aufgenommen werden. Online muss es hervorgehoben bereitgestellt werden, in der farbigen Variante.

Das betrifft auch Kanäle, an die man zuerst nicht denkt: Ein Teile-Shop auf eBay oder ein Zubehör-Shop ist ebenfalls Online-Vertrieb.

Das Garantielabel: wenn der Hersteller mehr als zwei Jahre gibt

Das EU-Garantielabel („Harmonisierte Kennzeichnung“) ist nötig, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gewährt, die diese Kriterien erfüllt:

  • sie läuft länger als zwei Jahre,
  • sie gilt für das gesamte Fahrzeug,
  • sie kostet den Kunden nichts extra,

und wenn der Hersteller dem Händler diese Information bereitstellt.

Teilgarantien fallen nicht darunter, etwa auf die Hochvoltbatterie, Bremsen oder Reifen. Auch kostenpflichtige Anschlussgarantien sind nicht erfasst.

Eine beworbene „5-“ oder „7-Jahres-Garantie“ bedeutet also nicht automatisch Labelpflicht. Entscheidend sind die konkreten Garantiebedingungen und ob der Hersteller die Information bereitstellt. Wo Fahrzeuge online verkauft werden, muss das Label hervorgehoben und eindeutig dem jeweiligen Fahrzeug zugeordnet dargestellt werden, etwa auf der Fahrzeugdetailseite.

Dazu kommt eine weitere Pflicht: Stellt der Hersteller dem Händler Informationen zu Ersatzteilen, Reparatur- und Wartungsanleitungen oder Reparatureinschränkungen bereit, müssen sie vor Vertragsschluss an den Kunden weitergegeben werden. Eine eigene Recherchepflicht des Händlers besteht nicht.

Welche Risiken bestehen? Für ein einzelnes Autohaus sind Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände mit Unterlassungsansprüchen und Kosten das naheliegendste Risiko. Die hohen Bußgelder nach § 19 UWG von bis zu 4 % des Jahresumsatzes betreffen weitverbreitete Verstöße sowie Verstöße mit Unionsdimension, jeweils im Rahmen koordinierter Verbraucherschutzdurchsetzung.

Umweltaussagen: Schluss mit „nachhaltig“ als Füllwort

Der zweite Teil der Richtlinie zielt auf Greenwashing. Unzulässig sind unter anderem:

  • Allgemeine Umweltaussagen wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „grün“, wenn keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann, etwa durch das EU-Umweltzeichen. Ein einfacher Beleg reicht nicht,
  • CO₂-Neutralität durch Kompensation: Produktaussagen, die auf Ausgleichszahlungen beruhen, sind grundsätzlich verboten,
  • Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2030“ ohne überprüfbaren Umsetzungsplan,
  • eigene Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem.

Wird eine Aussage dagegen im selben Zusammenhang konkret gemacht, etwa „Materialien zu 30 % aus Recyclingkunststoff“, ist sie keine allgemeine Umweltaussage. Sie muss aber zutreffen und belegbar sein.

Wichtig: Übernimmt ein Autohaus Herstellertexte auf die eigene Website, gelten sie als eigene Werbung.

Was wir in unseren Website-Checks gefunden haben

In den Wochen vor dem Stichtag haben wir die Websites mehrerer Autohäuser und Handelsgruppen vollständig durchsucht, zusammen mehrere tausend Seiten. Das Muster war überall ähnlich:

  • Der häufigste Fund ist „nachhaltig“ als Füllwort in Modelltexten: „für alle, die Wert auf nachhaltige Mobilität legen“. Pro Website kamen zwischen zwei und rund 150 solcher Fundstellen zusammen.
  • Am heikelsten sind Umweltaussagen zu Verbrennern und Plug-in-Hybriden, etwa „umweltfreundliche TDI-Motoren“. Dazu kommen übernommene Herstellersätze wie „bilanziell CO₂-neutral hergestellt“.
  • Oft übersehen wird „emissionsfrei“ ohne den Zusatz „lokal“. Präziser ist „im Fahrbetrieb lokal emissionsfrei“. Das ist keine gesetzlich vorgeschriebene Formulierung, aber eine deutlich risikoärmere.
  • Positiv: Konkrete, zutreffende und belegbare Aussagen sind fast immer unkritisch, etwa „Strom zu 100 % aus Wasserkraft, TÜV-zertifiziert“ oder „1.700 Bäume gepflanzt mit Partner X“.
BisherBesser
„Fahrer, die auf nachhaltige Mobilität setzen“„Fahrer, die elektrisch unterwegs sein möchten“
„Das E-Auto fährt emissionsfrei“„im Fahrbetrieb lokal emissionsfrei“
„umweltfreundliche TSI- und TDI-Motoren“„effiziente TSI- und TDI-Motoren“
„nachhaltige Materialien“„Materialien, teilweise aus recycelten Fasern“ (sofern belegt)

Die gute Nachricht: Die meisten Korrekturen sind kleine Textänderungen. Aus „Nachhaltigkeit“ wird „Effizienz“ oder „Elektromobilität“, und konkrete Fakten wie recycelte Materialien bleiben einfach stehen.

Die Checkliste für Ihr Autohaus

  • Garantien prüfen: Welche Marken geben eine kostenlose Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren auf das Gesamtfahrzeug, und stellt der Hersteller die Information bereit? Dann ist das Garantielabel nötig.
  • Gewährleistungslabel bereitstellen: gut sichtbar am Point of Sale, zum Beispiel als Aushang in allen Verkaufsräumen, sicherheitshalber zusätzlich in den Verkaufsunterlagen.
  • Online-Kanäle prüfen: Gibt es Online-Kauf, Reservierung, einen Teile- oder Zubehör-Shop? Dann gehören die Labels dort hinein, hervorgehoben und farbig.
  • Anschlussgarantien klären: Ist sie ohne Aufpreis im Fahrzeugpreis enthalten, sollte das rechtlich geprüft werden.
  • Alle Umweltaussagen durchsuchen: Website, Fahrzeugbeschreibungen, Newsroom, Google Vehicle Ads, Social Media. Konkretisieren, belegen oder streichen.
  • Redaktionsregel festlegen: damit neue Texte, ob von Hand oder per KI erstellt, die Begriffe gar nicht erst enthalten.

So unterstützen wir Sie

EmpCo-Website-Check: Wir durchsuchen Ihre komplette Website, inklusive aller Fahrzeugdetailseiten, nach kritischen Formulierungen und Garantieangaben. Sie bekommen einen Bericht mit Ampelbewertung und konkreten Ersatztexten. Im Rahmen unserer Website-Betreuung setzen wir die Änderungen auch gleich um: beobachten, entscheiden, umsetzen.

Compliance im laufenden Betrieb: EmpCo reiht sich ein neben EnVKV, Barrierefreiheit (BFSG) und DSGVO. Im Betrieb Ihres digitalen Autohauses laufen diese Pflichten mit, statt einmalig abgehakt zu werden. WPCarSync prüft bereits heute die EnVKV-Angaben beim Fahrzeugimport. Garantieangaben lassen sich auf dieselbe strukturierte Datenbasis stützen.

KI-Inhalte ohne Greenwashing: Mit Cortex AI wird die Redaktionsregel Teil Ihres zentralen Wissensspeichers. Seitenerstellung, Markenführung und Chatbot greifen auf dieselbe Quelle zu. Pauschale Umweltbegriffe tauchen dann in generierten Texten nicht mehr auf, und der Chatbot nennt überall dieselben, korrekten Garantieangaben. Bestehende Formulierungen ändern Sie per Live-Editing in einem Satz direkt auf der Seite.

Passend dazu: KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Autohäuser jetzt wissen müssen

Fazit

Die EmpCo-Richtlinie verlangt vor allem zweierlei: bei Garantie und Gewährleistung klar informieren und in der Werbung konkret statt pauschal formulieren. Für die meisten Autohäuser ist das kein großer Umbau, sondern Fleißarbeit an vielen kleinen Stellen. Genau die lässt sich systematisch erledigen.

Wenn Sie wissen möchten, wie Ihre Website dasteht, prüfen wir sie gern für Sie.

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